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Meldefristen nach InVeKoS-Verordnung
- Anzahl und Identifizierungsmerkmale der übertragenen ZA
- Name und Anschrift von Abgeber und Übernehmer
- Betriebsnummer von Abgeber und Übernehmer
- Zeitpunkt der Übertragung
- Art des der Übertragung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses (z.B.
Kauf, Pacht, Schenkung)
- bei Pacht den Zeitraum der Übertragung und die zusammen mit den ZA
übertragenen beihilfefähigen Flächen
Meldefristen für die Aktivierung der Betriebsprämie 2013
Folgende Meldefristen für die Aktivierung der Betriebsprämie in 2013
sind zu beachten:
- Die Aktivierung von übertragenen ZA ist beim Übernehmer nur möglich,
wenn die Übertragung bis zum 15.05.2013 erfolgt und die Meldung der
Übertragung an
die ZID durch Abgeber und Übernehmer spätestens am 09.06.2013
abgeschlossen ist. Erfolgt eine Übertragung bis zum 15.05.2013, ist die
Meldung an die ZID aber erst nach dem 09.06.2013 abgeschlossen, werden die
betroffenen ZA für das Jahr 2013 weder beim Übernehmer noch beim Abgeber
bei der Betriebsprämie berücksichtigt.
Die Prämienbehörde hat durch die Pflichtangabe des Auftragseingangs,
der jedoch auf jeden Fall vor dem 09.06.2013 liegen muss, die Möglichkeit,
fristgerecht in Papierform eingegangene Übertragungen auch noch nach dem 09.06.2013 an die ZID zu melden.
- Sonderregelung: Da im Sammelantrag die Nachmeldung von einzelnen
Flächen bzw. deren Änderung hinsichtlich der Nutzung bzw.
Beihilfefähigkeit bis zum 31.05.2013 möglich ist, besteht folgende
Sonderregelung:
Einzelne ZA, die erst nach dem 15.05.2013 aber bis spätestens
31.05.2013 übertragen werden, können beim Übernehmer noch zur
Aktivierung bei der Betriebsprämie 2013 herangezogen werden.
Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass
- die Übertragung durch Abgeber und Übernehmer bis 31.05.2013
selbst an die ZID gemeldet wird oder
- die Übertragung der zuständigen Prämienbehörde bis 31.05.2013
schriftlich mitgeteilt und durch Abgeber und Übernehmer bis zum
09.06.2013 selbst vollständig an die ZID gemeldet wird.
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