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Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)
Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID)Die Zentrale InVeKoS Datenbank (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) (ZID) ist die zentrale Plattform für die Verwaltung der Zahlungsansprüche (ZA) in Deutschland. Darüber hinaus werden in der ZID vorgeschriebene bundesweite Abgleiche im Bereich der Flächen und der Antragsteller durchgeführt, Ergebnisse der Cross-Compliance Kontrollen sowie Daten zu Nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) und zur Transparenz gespeichert. Die Funktionalitäten für die bundesweiten Abgleiche im Bereich der Flächen und der Antragsteller sowie die Cross-Compliance Kontrollen finden sich in der HIT-Datenbank www.hi-tier.de unter dem Menüpunkt "Spezielle Benutzergruppen". Die ZID ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, HIT). Sie wurde mit Beschluss der Agrarminister des Bundes und der Länder eingerichtet (Art. 21 VO (EG) Nr. 1782/2003 bzw. Art. 18 VO (EG) Nr. 73/2009) und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Auftrag des Bundes und der Länder betrieben. Zugang zur ZIDÜber die Internet-Adresse www.zi-daten.de hat der Benutzer Zugang zur ZID und zum Meldeprogramm für ZA. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der ZID an und kann sein ZA-Konto einsehen und im Fall einer Übertragung die entsprechende Meldung durchführen. Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der ZID ist es erforderlich, dass sich jeder Benutzer ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen. Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die 12-stellige Betriebsnummer und die zugehörige numerische PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die 1- bis 4-stellige Mitbenutzerkennung). Rinder- und/oder Schweinehalter, die ihre Tiermeldungen per Internet durchführen, verwenden dieselbe Betriebsnummer und PIN wie bei der Anmeldung zur HIT-Datenbank. In einigen Ländern wurde für den InVeKoS-Bereich zusätzlich eine Antragstellernummer mit separater PIN vergeben, die für den Zugang zur ZID zu verwenden ist. BetriebsnummerZur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer zugeteilt worden sein (InVeKoS-Antragstellernummer). Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der ZID abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und ist der Schlüssel für die Zuordnung eines ZA-Kontos zu einem Betriebsinhaber. Eine Betriebsnummer ist nur einem Benutzer und nicht mehreren Personen zugeordnet. Unter der gleichen Betriebsnummer ohne Mitbenutzernummer (MBN) dürfen nur eine Person und nicht mehrere Personen arbeiten. Die 12-stellige
Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel
aufgebaut: Der Betriebsnummer muss in der ZID der Betriebstyp "InVeKoS-Betrieb" zugeordnet sein. Der Betriebstyp wird über die zuständige Adressdatenstelle zugeordnet und zentral in die ZID eingestellt. Alle Betriebsinhaber, denen im Rahmen der Erstzuteilung ZA zugeteilt worden sind, haben von der Adressdatenstelle automatisch den Betriebstyp "InVeKoS-Betrieb" erhalten. Fehlt die Zuordnung zum Betriebstyp "InVeKoS Betrieb", ist eine Übernahme von ZA nicht möglich. Wurde ein Dienstleister mit der Verwaltung von ZA beauftragt und liegt eine entsprechende ZID-Vollmacht vor, trägt der Dienstleister seine eigene Betriebsnummer ein (siehe Mandantenwechsel). Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Bundesland zuständig. Informationen über Betriebsdaten finden sich unter dem Menüpunkt "Betriebsdaten". Gleiche Betriebsnummern für ZID und HITIn folgenden Bundesländern werden für ZID und HIT die gleichen Betriebsnummern verwendet (in Klammern die 2-stellige Länderkennung):
Unterschiedliche Betriebsnummern für ZID und HITIn folgenden Bundesländern werden für ZID und HIT unterschiedliche Betriebsnummern verwendet (in Klammern die 2-stellige Länderkennung):
Es wird unterschieden in
Die Antragstellernummern unterliegen teilweise nicht dem einheitlichen Aufbau nach dem Gemeindeschlüssel. Eine Anmeldung in der ZID ist in diesen Fällen auch mit der HIT-Betriebsnummer möglich. Um Daten zu ZA einsehen zu können, muss aber die ZID-Betriebsnummer des ZA-Bescheids verwendet werden. Spezielle Hinweise für Betriebe in Baden-WürttembergBaden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Ziffer zur Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an. Daher ist die Betriebsnummer auf den ZA-Bescheiden 14-stellig. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die ZID sind die letzten beiden Ziffern wegzulassen. Spezielle Hinweise für Betriebe in BayernBayern weist auf den ZA-Bescheiden die 10-stellige sogenannte BALIS-Nummer aus. Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die ZID ist deshalb die 09 voranzustellen. Spezielle Hinweise für Betriebe in Rheinland-PfalzRheinland-Pfalz verwendet teilweise eine 16-stellige Nummer mit folgendem abweichenden Aufbau: 2 Stellen xx, 2 Stellen Bundesland, 3 Stellen Landkreis, 2 Stellen yy, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. "xx 07 338 yy 018 9876" Da die Betriebsnummer 12-stellig einzugeben ist, sind die Stellen 1-2 und 8-9 dieser 16-stelligen Nummer nicht anzugeben. Nähere Hinweise gibt die zuständige Kreisverwaltung. PIN-VergabeFür den Online-Zugang zum ZA-Konto ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Betriebsnummer und PIN entsprechen i.d.R. denen der HIT-Datenbank. Betriebsinhaber, die bisher noch nicht über eine PIN verfügen, jedoch künftig die ZID nutzen wollen, um ZA-Übertragungen zu melden oder ZA-Kontoauszüge abzurufen, wenden sich bitte an die zuständige Regional- bzw. Adressdatenstelle, die für die PIN-Vergabe verantwortlich ist. Die ZID vergibt keine PIN ! PIN-ÄnderungspflichtEine von der Regional- bzw. Adressdatenstelle erzeugte PIN gilt als "Transport-" oder "Erst-Anmelde-PIN" und ist mit der Ausgabe bereits abgelaufen. Die PIN muss deshalb bei der ersten Anmeldung sofort geändert werden. Benutzer, die keiner PIN-Änderungspflicht unterliegen, sind davon ausgenommen. Aus Sicherheitsgründen werden alle ZA-Inhaber beim erstmaligen Einloggen in die ZID aufgefordert, die zentral zugeteilte PIN sofort zu ändern. Damit ist sichergestellt, dass nur der Betriebsinhaber selbst die PIN kennt. Nach einer vorgegebenen Gültigkeitsdauer läuft diese PIN wieder ab und muss spätestens dann erneut in der ZID geändert werden. Die PIN-Änderungspflicht ist wie folgt abgestuft:
PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen bei PIN-EingabeDa die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe der PIN fehl, erscheint eine Fehlermeldung mit detailliertem Hinweis, ob die PIN grundsätzlich falsch eingegeben wurde oder welches Zeichen bei der Eingabe der PIN fehlerhaft war. Zu prüfende Fehlerquellen sind:
Als weiteres Orientierungsmerkmal wird der Zeitpunkt der letzten PIN-Änderung ausgegeben. Dieser Hinweis ist beispielsweise für den Fall hilfreich, dass innerhalb einer Familie dieselbe PIN genutzt wird, ein Familienmitglied die PIN vor kurzem geändert hat, aber vergessen wurde, diese Änderung auch den anderen Familienmitglieder mitzuteilen. Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren. Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben. Neue PIN anfordernFalls
ist bei der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle eine neue PIN zu beantragen. Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der Regional- bzw. Adressdatenstelle noch bei der ZID möglich. PIN ändern
In diese Maske ist die neue PIN im Feld "Neue PIN" einzugeben und im Feld "PIN Wiederholung" zu wiederholen. Die frei wählbare neue PIN muss sich von der alten PIN unterscheiden und darf nur aus Zahlen bestehen. Sie muss mindestens sechs Stellen lang sein und darf nicht mit 0 beginnen. Die Klartextanzeige ist standardmäßig inaktiviert, so dass die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klartext gewünscht, muss die Check-Box mit einem Häkchen markiert werden. Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken.
Wurde die neue PIN vom System akzeptiert, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN-Änderung für Betrieb XYZ wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Weiter zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. Grundsätzlich kann die PIN jederzeit vom Anwender geändert werden, dazu ist auf der Menüseite der ZID unter "Allgemeinen Funktionen" der Punkt "PIN ändern" aufzurufen.
Vorsicht bei der Weitergabe der PINVor allem unter Tierhaltern ist es häufig noch üblich, dass Zu- und Abgänge nicht selbst online gemeldet werden. Einige Landwirte geben die PIN, die gleichermaßen für HIT und ZID gilt, mit der Betriebsnummer an Dritte (z.B. Viehhändler, Schlachtbetriebe) weiter, die für sie die Meldungen vornehmen. Wurde die PIN mit der Betriebsnummer an einen Dritten weitergegeben, kann dieser das vorhandene ZA-Konto einschließlich aller dazu vorhandenen Informationen einsehen und unbefugt ZA aus dem ZA-Konto abbuchen und damit Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämie blockieren. Deshalb sollte die PIN niemals an Dritte weitergegeben werden. Soll ein Dritter zum Melden beauftragt werden, ist stattdessen eine ZID-Vollmacht zu erteilen. Sperren des Zugangs für DritteHat ein Betrieb seine PIN an einen Dritten weitergegeben, kann er den Zugang für diese Person jederzeit selbst sperren, indem er die PIN ändert (PIN-Vergabe und Änderung). Mit der alten PIN ist dann der Zugang zum System nicht mehr möglich. Verfügt der Betrieb nicht über einen Internetzugang, kann er schriftlich über die zuständige Regional- bzw. Adressdatenstelle die Änderung oder Löschung der PIN und damit die Sperrung für den Dritten beantragen. MitbenutzerverwaltungSollen in einer staatlichen Verwaltungsstelle mehrere Personen Zugang zur ZID erhalten, sind diese als Mitbenutzer der Betriebsnummer der Verwaltungsstelle zu registrieren. Für jeden Mitbenutzer ist
anzulegen. Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte bzw. Kompetenzen er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programme und Programmfunktionen in der ZID nutzen. Eine Übersicht über alle vorhandenen Kompetenzen liefert das HIT-Data Dictionary. Die Mitbenutzerverwaltung erfolgt mit Ausnahme von Verwaltungsstellen durch die zuständige Adressdaten- bzw. Regionalstelle des Landes. Bei Verwaltungsstellen erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator) und dessen Stellvertreter (=speziell gekennzeichnete Mitbenutzer (i.d.R. MBN 9900 und 9901)). Die Mitbenutzerverwaltung erfolgt in www.hi-tier.de. Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Es sollten nur die für das jeweilige Aufgabengebiet notwendigen MBN-Betriebstypen zugeteilt werden. Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters wird die MBN-Kennung fachlich beendet. Bei Wechsel des Aufgabengebietes werden die MBN-Betriebstypen entsprechend angepasst. Nutzung von ZID-VollmachtenVerfügt ein Landwirt nicht über einen Internetzugang, besteht die Möglichkeit, sich eines Dienstleisters (Meldevertreters) zur Verwaltung der ZA zu bedienen. In diesem Fall muss der Landwirt (Mandant) dem Dienstleister eine spezielle ZID-Vollmacht ausstellen. Diese Vollmacht kann als PDF-Dokument aus der ZID heruntergeladen werden. Die vom Vollmachtgeber (Mandanten) ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht ist an die zuständige Adressdaten- bzw. Regionalstelle zu schicken. Diese trägt die ZID-Vollmacht in die ZID ein. Es gibt 2 Arten von ZID-Vollmachten: ZID-Melde- und Abfragevollmacht (ZI-Daten Gesamtvollmacht) Formular zum Download
MandantDer Bevollmächtigte (Meldevertreter) selbst benötigt eine eigene Betriebsnummer und PIN. Unter dieser Betriebsnummer und PIN meldet er sich in der ZID an. Um im Auftrag des Vollmachtgebers (Mandanten) Meldungen durchzuführen, benötigt der Bevollmächtigte nur dessen Betriebsnummer, nicht aber dessen PIN. Nachdem sich der Bevollmächtigte angemeldet hat, erscheint auf der Menüseite folgender Hinweis:
Sie sind angemeldet mit XX am Server XX und unter dem Menüpunkt "Allgemeine Funktionen" ist die Funktion "Mandantenwechsel" mit einem Hyperlink unterlegt. Folgt der Bevollmächtige dem Hyperlink, kann er in der sich öffnenden Maske durch Anklicken der Schaltfläche "wechseln zu" einen Mandanten auswählen. Es erscheint die Erfolgsmeldung "Mandanten-Anmeldung durchgeführt, ZID-Gesamtvollmacht liegt vor." Geht der Bevollmächtigte ins Menü zurück erscheint der Hinweis:
Sie sind angemeldet mit XX für Mandant XX am Server XX Der Bevollmächtige kann nun ZA für seinen Mandanten verwalten. HIT-VollmachtenVollmachten, die im Rahmen von HIT vergeben wurden, berechtigen den Bevollmächtigten nicht, Informationen in der ZID einzusehen oder zu verändern. Zurück zum Anfang |
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